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Haftungsbeschränkung – Personenkreis der Unternehmer und der Versicherten (§§ 104ff. SGB VII)


Die Ablösung des zivilrechtlichen Schadensersatzanspruches ist ein wesentliches Merkmal der gesetzlichen Unfallversicherung. Betroffen sind der Unternehmer und die Beschäftigten sowie darüber hinaus eine Vielzahl anderer versicherter Personen.

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