Haftung ist Verantwortungsübernahme im Einzelfall – aber Vorsicht vor Rückschaufehlern
Verantwortung hat man letztlich 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche. Sie besteht für alle Tätigkeiten (Kapitel 12) und für Unterlassungen im eigenen Zuständigkeitsbereich (Kapitel 13) jetzt und für die Zukunft – man blickt durch die „Windschutzscheibe“. Es geht bei Verantwortung letztlich um „Belohnungen und Bestrafungen“. Haftung ist in diesem Sinne eine „Bestrafung“ – die Verwirklichung der Verantwortung im (negativen) Einzelfall.
Gehaftet wird für Vergangenes – man blickt in den „Rückspiegel“. Man haftet für Vorsatz und Fahrlässigkeit. Fahrlässigkeit ist die „Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt“ (§ 276 BGB). Dabei kommt es auf die Erkennbarkeit und Vermeidbarkeit an: Bestraft wird bzw. auf Schadensersatz haftet nur, wer den Schaden (Juristen sagen: den „Kausalverlauf“) voraussehen und zumutbare Abwehrmaßnahmen ergreifen konnte.
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