ARBEITSSCHUTZ digital
 

Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 183 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 15. Juni 2000 über den Mutterschutz

Sachgebiet: Arbeitsschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 20. August 2021 (BGBl. II S. 963)

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Geltungsbereich

Gesundheitsschutz

Mutterschaftsurlaub

Urlaub im Fall einer Krankheit oder von Komplikationen

Leistungen

Beschäftigungsschutz und Nichtdiskriminierung

Bruststillende Mütter

Regelmäßige Überprüfung

Durchführung

Schlussbestimmungen