ARBEITSSCHUTZ digital
 

Gerüst oder Kartenhaus?
Sicherheitspflichten von Bauunternehmen und Überwachungspflichten von Fachbauleitern und bauleitenden Architekten


Der 38 Jahre alte Monteur M baute am 1. August 2001 auf einer Reihenhaus-Baustelle ein im Treppenloch aufgestelltes Gerüst ab, um Raum für die Treppe zu schaffen. Während der Demontage brach das Gerüst – so das OLG Frankfurt – „wie ein Kartenhaus“ zusammen. M stürzte rund 6 m tief in den Keller und zog sich schwere Fußverletzungen zu, so dass er seinen Beruf als Bauarbeiter nicht mehr ausüben kann. Aufgestellt hatte das Gerüst das Unternehmen G.
M ist Arbeitnehmer eines Subunternehmens (S) des für die Treppenanlagen zuständigen Bauunternehmens (T). Im Vertrag der Bauherrin mit T war vereinbart: „Der Auftraggeber bestellt den Auftragnehmer hiermit zum Fachbauleiter/örtlichen Bauleiter im Sinne der jeweils gültigen Landesbauordnung für die von ihm auszuführenden Bauleistungen. Durch den Abschluss des Vertrages nimmt der Auftragnehmer seine Beauftragung als Fachbauleiter/Örtlicher Bauleiter an und tritt insoweit an die Stelle des verantwortlichen Bauleiters des Auftraggebers. Diese Beauftragung als Fachbauleiter schließt auch die volle zivilrechtliche Verantwortung des Auftragnehmers ein“.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2016.01.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 1 / 2016
Veröffentlicht: 2016-01-19