Gesetz über die Beauftragte oder den Beauftragten für den Fluglärmschutz (Fluglärmschutzbeauftragtengesetz - FLSBG)
Sachgebiet: Immissionsschutz
Gesetzgeber: Hamburg
Vom 6. Juli 2016, HmbGVBl. S. 290
mit Smartlink: https://www.arbeitsschutzdigital.de/v.949897
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: