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Gesetz über die Beauftragte oder den Beauftragten für den Fluglärmschutz (Fluglärmschutzbeauftragtengesetz - FLSBG)

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Hamburg

Vom 6. Juli 2016, HmbGVBl. S. 290

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: