Erfrischungsbad im Swimmingpool steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
Für die Presseabteilungen der Arbeits- und Sozialministerien gehört es schon zum jährlich wiederkehrenden Ritual: Im Hochsommer werden die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Lande regelmäßig an ihre besonderen Arbeitsschutzpflichten bei sommerlichen Temperaturen und tropischer Hitze erinnert. Dabei gibt es vielfältige Hinweise zum hochsommerlichen Arbeitsschutz, insbesondere die Verpflichtungen nach der Technischen Regel ASR A3.5 „Raumtemperatur“, bei Temperaturen oberhalb von 26 °C besondere Schutzmaßnahmen, etwa durch Sonnenschutzsysteme, zu ergreifen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2023.10.10 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2365-7634 |
| Ausgabe / Jahr: | 10 / 2023 |
| Veröffentlicht: | 2023-10-03 |