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ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 21. Januar 2005 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, für die Einfuhr von mit Pestiziden oder persistenten organischen Schadstoffen verseuchten Böden zu Dekontaminierungszwecken vorübergehend Ausnahmen von bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2000/29/EG des Rates zu gewähren (2005/51/EG)

Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe

Gesetzgeber: Europäische Union

Vom 21. Januar 2005, ABl. EG L 21 S. 21, zuletzt geändert am 17. März 2017, ABl. L 75 S. 32