ARBEITSSCHUTZ digital
 

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2021/1967 DER KOMMISSION vom 11. November 2021 zur Einrichtung einer obligatorischen Datenablage und eines obligatorischen Mechanismus für den digitalen Informationsaustausch gemäß der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ((EU) 2021/1967)

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Europäische Union

Vom 11. November 2021 (ABl. L 400 S. 160)

ANHANG

Abschnitt 1
Berichterstattung über Ballungsräume, Großflughäfen, Haupteisenbahnstrecken und Hauptverkehrsstraßen

Abschnitt 2
Benannte zuständige Behörden und Stellen, die für die Durchführung der Richtlinie 2002/49/EG verantwortlich sind

Abschnitt 3
Lärmgrenzwerte

Abschnitt 4
Ausarbeitung strategischer Lärmkarten

Abschnitt 5
Lärmschutzprogramme

Abschnitt 6
Lärmaktionspläne

Abschnitt 7
Als Ruhige Gebiete ausgewiesene Gebiete in Ballungsräumen oder auf dem Land