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DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2022/2087 DER KOMMISSION vom 26. September 2022 zur Bestätigung oder Änderung der vorläufigen Berechnung der durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen und der Zielvorgaben für die spezifischen Emissionen für Hersteller von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen für das Kalenderjahr 2020 und zur Information der Hersteller über die Werte für die Berechnung der Zielvorgaben für die spezifischen Emissionen und der Abweichungsziele für die Kalenderjahre 2021 bis 2024 gemäß der Verordnung (EU) 2019/631 des Europäischen Parlaments und des Rates ((EU) 2022/2087)

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Europäische Union

Vom 26.September 2022 (ABl. L 280 S. 49)

ANHANG I

ANHANG II