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Die Not mit dem zweiten baulichen Rettungsweg


Unbestritten führt die Notwendigkeit, aus einem Aufenthaltsbereich zwei Rettungswege ins Freie nachzuweisen, immer wieder zu Konflikten. Insbesondere in Bestandsgebäuden erfordert diese im § 33 (1) MBO eindeutig formulierte Gesetzmäßigkeit eine betriebliche Risikoanalyse. Belange des Betriebsablaufes, der Grundrissgestaltung, der Nutzungsspezifik, ja auch der Ästhetik, der konstruktiven Möglichkeiten, der sicheren Benutzbarkeit, auch der Gebäude- und Betriebssicherheit und nicht zuletzt der Kosten spielen hierbei eine maßgebende Rolle.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2016.04.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 4 / 2016
Veröffentlicht: 2016-04-04