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Die Abgrenzung von Unfällen aus der betrieblichen Sphäre gegenüber Unfällen mit privater Handlungstendenz


Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII erfasst die gesetzliche Unfallversicherung nur Unfälle aus dem betrieblichen Bereich und nicht solche mit ausschließlich privater Handlungstendenz. Wie zwei aktuelle Gerichtsentscheidungen belegen, ist die Abgrenzung von „betrieblich” und „privat” nicht immer einfach.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2024.04.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 4 / 2024
Veröffentlicht: 2024-04-05