DFG-Senatskommission bewertet das Risiko von Arbeitsstoffen
MAK-Werte – Neubewertung von Mangan in der Luft
Die MAK-Grenzwerte der Liste geben die Maximalen Arbeitsplatz-Konzentrationen an, also die Stoffmengen, die als Gas, Dampf oder Aerosol in der Luft am Arbeitsplatz langfristig keinen Schaden verursachen. Für die aktuellen Empfehlungen für Luftgrenzwerte änderte die Kommission die Bewertung des Risikos von zehn Arbeitsstoffen aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse. Unter anderem unterzog sie Mangan und seine anorganischen Verbindungen einer Neubewertung. Diese ist für Beschäftigte in metallverarbeitenden Berufen von Bedeutung. Denn dort entstehen beispielsweise beim Schweißen Stäube und Dämpfe, die kleinste Mangan-Partikel enthalten können. Über die Lungenbläschen aufgenommen, können diese im Körper verteilt werden, im Gehirn akkumulieren und dort neurotoxische Wirkungen haben.
„Für die Neubewertung konnten fünfzig neue Studien, darunter große epidemiologische Kohortenstudien aus Australien, Südafrika und den USA und auch MRT-Scans belasteter Gehirnareale, herangezogen, zusammengeführt, korreliert und unter Berücksichtigung unserer Kriterien geprüft werden“, erläutert Professor Dr. Christoph van Thriel, Leiter der Arbeitsgruppe „Neurotoxizität und Sensorik“ der Ständigen Senatskommission und Professor für „Neurotoxikologie und Chemosensorik“ am Leibniz-Institut für Arbeitsforschung an der TU Dortmund (IfADo). Durch die Zusammenarbeit gleich mehrerer Arbeitsgruppen kam die Kommission zu dem Schluss, dass bei einer Belastung von 0,05 mg Mangan pro Kubikmeter Luft keine gesundheitlichen Schäden zu erwarten sind.
Sechs Änderungen bei BAT-Werten
Zudem weisen die Empfehlungen der Ständigen Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe Beurteilungswerte in Blut und Urin aus, die es erlauben, die aus dem Kontakt mit einem Arbeitsstoff resultierende individuelle Belastung arbeitsmedizinisch-toxikologisch bewerten zu können. Hierbei handelt es sich unter anderem um die Konzentrationen von Arbeitsstoffen im Körper, denen ein Mensch sein Arbeitsleben lang ausgesetzt sein kann, ohne gesundheitlichen Schaden zu nehmen – die Biologischen Arbeitsstoff-Toleranzwerte (BAT-Werte) – oder die Biologischen Arbeitsstoff-Referenzwerte (BAR), mit denen das Ausmaß einer beruflichen Belastung erfasst werden kann. In diesem Jahr enthält die Liste hinsichtlich der Beurteilungswerte in Blut und Urin Änderungen für sechs Substanzen, darunter Sevofluran, anorganische Lithiumverbindungen und Strontium.
Aufnahme neuer Stoffe
Insgesamt nahm die Kommission drei Substanzen neu in die Liste der Empfehlungen auf: Benzophenon, Melamin und p-Toluolsulfonsäure. Benzophenon ist eine chemische Verbindung, die unter anderem als Photoinitiator im Druckereiwesen, bei der chemischen Synthese oder als Duftstoff in kosmetischen Produkten eingesetzt wird. Melamin dient der Herstellung von Melaminharzen, die als Kunststoffe oder Klebstoffe verwendet werden. Mit dem BAT-Wert von 300 µg Melamin/l Urin steht nun ein gesundheitsbasiert abgeleiteter Wert zur Verfügung, um die Belastung von Menschen zu beurteilen, die Melamin aufgenommen haben. Für p-Toluolsulfonsäure, eine starke Säure, konnte ein MAK-Wert in Höhe von 0,2 mg/m³ abgeleitet werden. p-Toluolsulfonsäure findet unter anderem Verwendung als Katalysator in der Synthese sowie als Härter und Entkalkungsmittel.
Internationale Sichtbarkeit
Im letzten Jahr veröffentlichte die Kommission insgesamt siebzig Publikationen, davon vierzig MAK- und zehn BAT-Begründungen sowie die Beschreibung von zehn Luftanalysen- und zehn Biomonitoring-Methoden. „Dass diese Anzahl an Veröffentlichungen erreicht werden konnte, spricht für das hohe ehrenamtliche Engagement aller Wissenschaftler:innen, die in der Kommission über die Disziplinen hinweg zusammenarbeiten“, betont die Kommissionsvorsitzende Professorin Dr. Andrea Hartwig vom Karlsruher Institut für Technologie.
Seit Frühjahr dieses Jahres sind neue Veröffentlichungen der Ständigen Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe auch in den US-amerikanischen Datenbanken PubMed und PubMed Central (PMC) der National Library of Medicine (NLM) zu finden. Damit erreicht die Arbeit der Ständigen Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe eine noch größere internationale Sichtbarkeit. „Die Aufnahme von Publikationen bei PubMed und PMC zeugt von der Qualität und Relevanz der Arbeit der Kommission für den evidenzbasierten Gesundheits- und Arbeitsschutz weltweit“, unterstreicht Hartwig.
Zu allen überprüften Stoffen liegen jeweils ausführliche wissenschaftliche Begründungen vor. Um die Empfehlungen auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand zu halten, stehen die Vorschläge für Änderungen und Neuaufnahmen bis zum 31. Dezember 2026 zur Diskussion. Bis dahin können der Kommission neue Daten oder wissenschaftliche Kommentare vorgelegt werden.
Alle von der Senatskommission erarbeiteten Stoffbegründungen und Methodenbeschreibungen sind in der MAK Collection auffindbar. Neben den aktuellen Ergebnissen der wissenschaftlichen Arbeit der Kommission sind alle weiteren Veröffentlichungen im Open Access zugänglich und die Erkenntnisse damit für eine umfassende wissenschaftliche Nachnutzung aufbereitet.
Quelle: Pressemitteilung DFG
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