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Das Fortbestehen des Unfallversicherungsschutzes bei einer nur geringfügigen Unterbrechung des versicherten Weges


Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 8 SGB VII erfasst grundsätzlich nur betriebliche Tätigkeiten sowie die damit in Verbindung stehenden Wege, nicht aber eigenwirtschaftliches Handeln. Wie das Bayerische Landessozialgericht (LSG) gerade mit seinem Urteil vom 10.2.2021 – L 3 U 54/20 – festgestellt hat, sind von diesem Grundsatz bei Wegeunfällen aber auch Ausnahmen möglich, beispielsweise wenn es auf dem Weg zur Arbeit zu einer lediglich sehr kurzen, geringfügigen Unterbrechung gekommen ist.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2022.03.11
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 3 / 2022
Veröffentlicht: 2022-03-01