ARBEITSSCHUTZ digital
 

Chromatallergien durch chromgegerbte Lederhandschuhe?


Mit Inkrafttreten der Europäischen Richtlinie 2003/53/EG ist der Gehalt an löslichem Chrom-VI im Zement und in Mörtelzubereitungen auf unter 2 ppm der Trockenmasse beschränkt. Hintergrund dieser Beschränkung ist die Gefahr der Ausbildung des Zementekzems (Maurerkrätze) und einer Allergie auf Chrom-VI. In diesem Zusammenhang stehen chromgegerbte Lederhandschuhe im Fokus der Diskussionen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2004.09.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 9 / 2004
Veröffentlicht: 2004-09-01

Seite 423