ARBEITSSCHUTZ digital
 

Arbeitsstätten-Richtlinie – Bildschirmarbeit (ASR A6 )

Sachgebiet: Arbeitsschutz

Gesetzgeber: Bund

Ausgabe: Juli 2024 (GMBl 2024, S. 470)

Gemäß Arbeitsstättenverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossene ASR A6 "Bildschirmarbeit" bekannt:

5 Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers

6 Gestaltungsanforderungen

6.1 Allgemeine Anforderungen an Bildschirme und Bildschirmgeräte

6.3 Ortsgebundene Verwendung von Bildschirmgeräten an Bildschirmarbeitsplätzen einschließlich Telearbeitsplätzen

6.4 Ergänzende Anforderungen an die Gestaltung von Telearbeitsplätzen

6.5 Regelmäßige ortsveränderliche Verwendung von tragbaren Bildschirmgeräten