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Bekanntmachung über die bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen und der Immissionen

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 27. August 2025 (BAnz AT 31.10.2025 B5)

I. Eignung von Messeinrichtungen zur kontinuierlichen Überwachung von Emissionen

1 Staubförmige Emissionen (Staubkonzentration)

2 Quecksilber

3 Messeinrichtungen mit modularem Aufbau

II. Eignung elektronischer Systeme zum Erfassen und Auswerten kontinuierlicher Emissionsmessungen

1 Auswerterechner

III. Eignung von Messeinrichtungen zur kontinuierlichen Überwachung von Immissionen

1 Kohlenmonoxid

2 Stickstoffoxide

3 Ozon

4 Schwefeldioxid

5 Schwebstaub

IV. Mitteilungen zur Bundeseinheitlichen Praxis bei der Überwachung von Emissionen und Immissionen