Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen - Begriffsbestimmungen (Konkretisierung von Begriffen der BaustellV) (RAB 10)
Sachgebiet: Arbeitsschutz
Gesetzgeber: Bund
Bek. des BMWA vom 12. November 2003 (BArbBl. 3/2004. S. 42)
mit Smartlink: https://www.arbeitsschutzdigital.de/v.175331
Der Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen hat während der Sitzung am 12.11.2003 folgende Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen beschlossen:
Stand: 12.11.2003
Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder. Sie werden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) aufgestellt und von ihm der Entwicklung angepasst. Die RAB werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Bundesarbeitsblatt (BArbBl.) bekannt gegeben. Diese RAB 10 enthält Begriffsbestimmungen zur Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV).