BEEG Erläuterungen: § 20 Zur Berufsbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte
Die Vorläufer-Vorschrift aus dem BErzGG vom 6.12.1985 (BGBl. I S. 2154), § 20 BErzGG, war am 1.1.1986 in Kraft getreten, durch das Gesetz vom 30.11.2000 (BGBl. I S. 1638) ist der Begriff „Erziehungsurlaub“ durch „Elternzeit“ ersetzt worden.
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