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Bauordnung für Berlin (BauO Bln)

Sachgebiet: Baurecht

Gesetzgeber: Berlin

Vom 29. September 2005 (GVBl. S. 495), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2024 (GVBl. S. 614)

Amtliche Anmerkung:

Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vor-schriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. EG Nr. L 204 S. 37), zuletzt geändert durch die Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 (ABl. EG Nr. L 217 S. 18), sind beachtet worden.

Erster Teil
Allgemeine Vorschriften

Zweiter Teil
Das Grundstück und seine Bebauung

Dritter Teil
Bauliche Anlagen

Erster Abschnitt
Gestaltung

Zweiter Abschnitt
Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung

Dritter Abschnitt
Bauprodukte

Vierter Abschnitt
Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Wände, Decken, Dächer

Fünfter Abschnitt
Rettungswege, Öffnungen, Umwehrungen

Sechster Abschnitt
Technische Gebäudeausrüstung

Siebenter Abschnitt
Nutzungsbedingte Anforderungen

Vierter Teil
Die am Bau Beteiligten

Fünfter Teil
Bauaufsichtsbehörden, Verfahren

Erster Abschnitt
Bauaufsichtsbehörden

Zweiter Abschnitt
Genehmigungspflicht, Genehmigungsfreiheit

Dritter Abschnitt
Genehmigungsverfahren

Vierter Abschnitt
Bauaufsichtliche Maßnahmen

Fünfter Abschnitt
Bauüberwachung

Sechster Abschnitt
Baulasten

Sechster Teil
Ordnungswidrigkeiten, Rechtsvorschriften, Zuständigkeit