Bekanntmachung von sicherheitstechnischen Regeln des Kerntechnischen Ausschusses – Auslegung von Kernkraftwerken gegen seismische Einwirkungen – Teil 4: Anlagenteile (KTA 2201.4)
Sachgebiet: Strahlenschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 27. Dezember 2012, BAnz AT 23.01.2013 B5 S. 1
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3. Allgemeine Anforderungen
4. Rechnerische Nachweise
4.2 Anregung am Aufstellort oder Einbauort
4.2.3 Tertiärantworten
4.3 Modellbildung
4.4 Analyse des mechanischen Verhaltens und Ermittlung der Beanspruchung
4.5 Nachweis der Grenzzustände
5. Experimentelle Nachweise
5.3 Anforderungen an die Anregung
5.4 Systemeigenschaften und Kennwerte
5.5 Analyse des mechanischen Verhaltens und Ermittlung der Beanspruchung
5.5.2 Fußpunktanregung