ARBEITSSCHUTZ digital
 

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Sachgebiet: Arbeitsschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 6. Juni 1994 (BGBl. I S. 1170), zuletzt geändert durch Artikel 52 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. I 2024 Nr. 323)

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften

Zweiter Abschnitt
Werktägliche Arbeitszeit und arbeitsfreie Zeiten

Dritter Abschnitt
Sonn- und Feiertagsruhe

Vierter Abschnitt
Ausnahmen in besonderen Fällen

Fünfter Abschnitt
Durchführung des Gesetzes

Sechster Abschnitt
Sonderregelungen

Siebter Abschnitt
Straf- und Bußgeldvorschriften

Achter Abschnitt
Schlußvorschriften