Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Sachgebiet: Arbeitsschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 6. Juni 1994 (BGBl. I S. 1170), zuletzt geändert durch Artikel 52 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. I 2024 Nr. 323)
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Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt
Werktägliche Arbeitszeit und arbeitsfreie Zeiten
Dritter Abschnitt
Sonn- und Feiertagsruhe
Vierter Abschnitt
Ausnahmen in besonderen Fällen
Fünfter Abschnitt
Durchführung des Gesetzes
Sechster Abschnitt
Sonderregelungen
Siebter Abschnitt
Straf- und Bußgeldvorschriften
Achter Abschnitt
Schlußvorschriften