ARBEITSSCHUTZ digital
 

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Sachgebiet: Arbeitsschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 6. Juni 1994 (BGBl. I S. 1170), zuletzt geändert am 11. November 2016 (BGBl. I S. 2500, 2512)

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften

Zweiter Abschnitt
Werktägliche Arbeitszeit und arbeitsfreie Zeiten

Dritter Abschnitt
Sonn- und Feiertagsruhe

Vierter Abschnitt
Ausnahmen in besonderen Fällen

Fünfter Abschnitt
Durchführung des Gesetzes

Sechster Abschnitt
Sonderregelungen

Siebter Abschnitt
Straf- und Bußgeldvorschriften

Achter Abschnitt
Schlußvorschriften