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Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG)

Sachgebiet: Arbeitsschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 12. Dezember 1973, BGBl. I S. 1885, zuletzt geändert am 24. August 2002, BGBl. I S. 3412

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Erster Abschnitt

Zweiter Abschnitt
Betriebsärzte

Dritter Abschnitt
Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Vierter Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften