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Anordnung eines „Gefahrstoffgutachtens mit Gefahrstoffkataster“


Wie das Bayerische Verwaltungsgericht München einen Baustopp verhängt und einem uneinsichtigen Geschäftsführer das Erfordernis der Gefährdungsbeurteilung, des Gefahrstoffverzeichnisses und des Sachkundenachweises gemäß TRGS 519 erklärt.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2026.05.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 5 / 2026
Veröffentlicht: 2026-04-30