Absturz bei Instandhaltung einer Anlage auf dem Dach
Fremdfirmenmanagement: Wann muss der Auftraggeber die bei ihm tätigen Beschäftigten des Auftragnehmers vor Sicherheitsrisiken warnen?
Auftragnehmer A schickt zur Erfüllung eines Vertrages über die turnusmäßige Wartung und Instandhaltung der Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA-Anlage) seinen Mitarbeiter M in das Betriebsgebäude des Auftraggebers B. Der erstmals dort tätige M stürzte 9 m vom Dach der nicht durchtrittsicheren Lagerhalle und verletzte sich schwer. M ist Kläger und verlangt vom Auftraggeber B angemessenes Schmerzensgeld – mindestens € 100.000,–.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2024.11.12 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2199-7349 |
| Ausgabe / Jahr: | 11 / 2024 |
| Veröffentlicht: | 2024-10-25 |