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Absturz bei Instandhaltung einer Anlage auf dem Dach
Fremdfirmenmanagement: Wann muss der Auftraggeber die bei ihm tätigen Beschäftigten des Auftragnehmers vor Sicherheitsrisiken warnen?


Auftragnehmer A schickt zur Erfüllung eines Vertrages über die turnusmäßige Wartung und Instandhaltung der Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA-Anlage) seinen Mitarbeiter M in das Betriebsgebäude des Auftraggebers B. Der erstmals dort tätige M stürzte 9 m vom Dach der nicht durchtrittsicheren Lagerhalle und verletzte sich schwer. M ist Kläger und verlangt vom Auftraggeber B angemessenes Schmerzensgeld – mindestens € 100.000,–.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2024.11.12
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 11 / 2024
Veröffentlicht: 2024-10-25