50 Jahre ASiG und 20 Jahre BEM: Wechselwirkungen und Folgerungen für die Praxis (Teil 1 von 2)
Das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) ist vor 50 Jahren in Kraft getreten. Es ist das „Grundgesetz“ der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation und ergänzt insofern das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) von 1996. Dementsprechend ist das ASiG auch für das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX von wesentlicher Bedeutung, das seit 20 Jahre als Arbeitgeberpflicht verankert ist. Nachfolgend soll dargestellt werden, wie der Fokus über ASiG auf das BEM neue Perspektiven für die handelnden Akteure eröffnen kann. Wechselwirkungen zwischen ASiG und BEM und die Folgerungen für die Praxis sind aufzuzeigen. Teil 1 des Beitrags befasst sich mit der Nutzung der Regelungen des ASiG für das BEM sowie mit der Rolle der Akteure des Arbeitsschutzes im BEM.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2024.10.09 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2199-7349 |
| Ausgabe / Jahr: | 10 / 2024 |
| Veröffentlicht: | 2024-09-30 |