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Technische Regeln für Gefahrstoffe – Ammoniumnitrat (TRGS 511)
Ausgabe: Juni 2004, BArbBl. Heft 6/2004 S. 43-54, geändert am 14. November 2008, GMBl. S. 1338
Inhaltsübersicht
5 Unterrichtung und Unterweisung
6.1 Allgemeine sicherheitstechnische Maßnahmen für Stoffe und Zubereitungen der Gruppen A, B und C
6.1.1 Schutz gegen Witterungseinflüsse
6.1.2 Schutz gegen Verunreinigung und gefährliche Zusammenlagerung
6.1.3 Schutz vor unbefugtem Zugang
6.1.5 Schutz vor unzulässiger Beanspruchung - Verhinderung der Detonationsübertragung
6.2 Zusätzliche Maßnahmen für Stoffe und Zubereitungen der Gruppe A
6.2.2 Zusätzliche Maßnahmen für die Lagerung von mehr als 1 t
6.2.3 Zusätzliche Maßnahmen für die Lagerung von mehr als 25 t
6.2.4 Beschaffenheitsanforderungen und Prüfverfahren auf Detonationsfähigkeit
6.3 Zusätzliche Maßnahmen für Zubereitungen der Gruppe D IV
6.4 Maßnahmen für Zubereitungen der Gruppe E
6.5 Ausnahmen nach der GefStoffV für Stoffe und Zubereitungen der Gruppen A, D IV und E
6.6 Zusätzliche Maßnahmen für Zubereitungen der Gruppe B
6.6.3 Zusätzliche Maßnahmen für die Lagerung von mehr als 100 t
6.7 Sicherheitstechnische Maßnahmen für Zubereitungen der Gruppe D I, D II und D III
6.7.1 Vermeidung von Wärmeeintrag durch Feuer- und Heißarbeiten
