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Weitere Fassungen
Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
Vom 22. Juni 1998, BGBl. I S. 1485, zuletzt geändert am 22. November 2011, BGBl. I S. 2272
Inhaltsübersicht
1. Abschnitt
Allgemeine Vorschriften2. Abschnitt
Gewerblicher Güterkraftverkehr§ 4 Unterrichtung der Berufsgenossenschaft
§ 5 Erlaubnispflicht und Gemeinschaftslizenz
§ 6 Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr durch Gebietsfremde
§ 7 Mitführungs- und Aushändigungspflichten im gewerblichen Güterkraftverkehr
§ 7b Einsatz von ordnungsgemäß beschäftigtem Fahrpersonal
§ 7c Verantwortung des Auftraggebers
§ 8 Vorläufige Weiterführung der Güterkraftverkehrsgeschäfte
3. Abschnitt
Werkverkehr4. Abschnitt
Bundesamt für Güterverkehr§ 13 Untersagung der Weiterfahrt
§ 14a Durchführung von Beihilfeverfahren
§ 16 Datei über abgeschlossene Bußgeldverfahren
§ 17 Nationale Kontaktstelle und europäischer Informationsaustausch
§ 17a Zuständigkeit für die Durchführung internationalen Verkehrsrechts
5. Abschnitt
Überwachung, Bußgeldvorschriften§ 20 Befugnisse des Bundesamtes bei der Verfolgung von Zuwiderhandlungen
6. Abschnitt
Gebühren und Auslagen, Ermächtigungen
