StartseiteGesamtverzeichnisTRBA/TRGS 406 – Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege

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Chemikalien und Gefahrstoffe / Bund

Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe und Gefahrstoffe – Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege (TRBA/TRGS 406)

Vom 24. Juni 2008, GMBl. S. 845, ber. 16. Februar 2009, GMBl. S. 236

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung wieder. Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend an-gepasst.

Die TRGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben.

 

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