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Arbeitsschutz / Bund
Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG)
Vom 27. April 2002, BGBl. I S. 1467, zuletzt geändert am 19. Dezember 2007, BGBl. I S. 3024
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit
§ 7 Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt
§ 8 Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr
§ 9 Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen
§ 12 Vertretungsbefugnisse in verwaltungs- oder sozialrechtlichen Verfahren
Abschnitt 4 Beauftragte oder Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
§ 14 Amt der oder des Beauftragten für die Belange behinderter Menschen
