StartseiteGesamtverzeichnisLV 46 – Leitlinien zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz

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Arbeitsschutz / Ländergemeinschaft

LASI-Veröffentlichungen (LV) – Leitlinien zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (LV 46)

Vom 1. August 2007

Inhaltsübersicht

1 Anwendungsbereich

1/1 zu § 1 Abs. 1 „Inverkehrbringen selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung"

1/2 zu § 1 Abs. 3 „Abgrenzung zu anderen Rechtsvorschriften"

1/3 zu § 1 Abs. 1 „Anwendung des GPSG bei der Eigenherstellung von Produkten"

2 Begriffsbestimmungen

2/1 zu § 2 Abs. 8 „Inverkehrbringen"

2/2 zu § 2 Abs. 13 „Vermieter von Produkten"

2/3 zu § 2 Abs. 2 und 3 „Unterscheidung PSA in technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte"

2/4 zu § 2 Abs. 8 „Einfuhr in den EWR"

2/5 zu § 2 Abs. 8 „Einfuhr in den EWR durch Umsetzung im Unternehmen"

2/6 zu § 2 Abs. 8 Satz 2 „Einfuhr zur Anpassung an das GPSG"

4 Inverkehrbringen und Ausstellen

4/1 zu § 4 Abs. 3 „Inverkehrbringen von gebrauchten Produkten"

4/2 zu § 4 Abs. 2 „Vermutungswirkung bei Einhaltung nationaler Normen anderer EU-Länder"

4/3 zu § 4 Abs. 3 Satz 3 „Handel mit technischen Arbeitsmitteln, die in der DDR in Verkehr gebracht wurden"

4/4 zu § 4 Abs. 1 und 2 „Zuordnung von Produkten zu GPSGV'en"

4/5 zu § 4 Abs. 4 „Deutsche Gebrauchsanleitung bei gebrauchten Produkten"

4/6 zu § 4 Abs. 1 „Formeller Einwand gegen eine harmonisierte Norm"

4/7 Zu § 4 Abs. 2 bis 4 „Sicherheitsniveau beim Inverkehrbringen gebrauchter Produkte"

4/8 zu § 4 Abs. 1 und 2 „Vorhersehbare Fehlanwendung"

5 Besondere Pflichten für das Inverkehrbringen von Verbraucherprodukten

5/1 zu § 5 Abs. 1 Nr. 1b „Angabe von Name und Adresse des Herstellers"

5/2 zu § 5 Abs. 1 Nr. 1b „Kennzeichnung nach GPSG und GPSGVen"

5/3 zu § 5 Abs. 1 Nr. 1b „Wegfall der Herstellerdaten"

5/4 zu § 5 Abs. 1 Nr. 1b „Herstellerdaten bei Produkten mit GS-Zeichen bei EU-Import"

5/5 zu § 5 Abs. 1 Nr. 1b „Produkt-Kennzeichnung"

5/6 zu § 5 Abs. 1 Nr. 2 „Beschwerdebuch"

5/7 zu § 5 Abs. 1 Nr. 1c i. V. m. § 8 Abs. 5 Satz 2 „Rückrufvorsorge durch Händler?"

5/8 zu § 5 Abs. 2 „Behördenunterrichtung über gefährliche Produkte"

6 CE-Kennzeichnung

6/1 zu § 6 Abs. 1 „CE-Kennzeichnung gebrauchter Produkte beim erneuten Inverkehrbringen"

7 GS-Zeichen

7/1 zu § 7 Abs. 1 „Beachtung anderer Rechtsvorschriften"

8 Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörden

8/1 zu § 8 Abs. 4 Satz 4 „Behördliche Maßnahmen trotz eigener Maßnahmen"

8/2 zu § 8 Abs. 5 „Maßnahmen gegen jede andere Person"

 

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