StartseiteGesamtverzeichnisArbSchG – Arbeitsschutzgesetz
Arbeitsschutz / Bund

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG)

Vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1246, zuletzt geändert am 30. Oktober 2008, BGBl. I S. 2130

Inhaltsübersicht

Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Zielsetzung und Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

Zweiter Abschnitt
Pflichten des Arbeitgebers

§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers

§ 4 Allgemeine Grundsätze

§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen

§ 6 Dokumentation

§ 7 Übertragung von Aufgaben

§ 8 Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber

§ 9 Besondere Gefahren

§ 10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen

§ 11 Arbeitsmedizinische Vorsorge

§ 12 Unterweisung

§ 13 Verantwortliche Personen

§ 14 Unterrichtung und Anhörung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes

Dritter Abschnitt
Pflichten und Rechte der Beschäftigten

§ 15 Pflichten der Beschäftigten

§ 16 Besondere Unterstützungspflichten

§ 17 Rechte der Beschäftigten

Vierter Abschnitt
Verordnungsermächtigungen

§ 18 Verordnungsermächtigungen

§ 19 Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften und zwischenstaatliche Vereinbarungen

§ 20 Regelungen für den öffentlichen Dienst

Fünfter Abschnitt
Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie

§ 20a Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie

§ 20b Nationale Arbeitsschutzkonferenz

Sechster Abschnitt
Schlußvorschriften

§ 21 Zuständige Behörden; Zusammenwirken mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung

§ 22 Befugnisse der zuständigen Behörden

§ 23 Betriebliche Daten; Zusammenarbeit mit anderen Behörden; Jahresbericht

§ 24 Ermächtigung zum Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften

§ 25 Bußgeldvorschriften

§ 26 Strafvorschriften

 

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