Arbeitsschutz digital - ARBEITSSCHUTZdigital.de
Arbeitsschutz digital - ARBEITSSCHUTZdigital.de
Weitere Fassungen
Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz – SprengG)
Vom 10. September 2002, BGBl. I S. 3518, zuletzt geändert am 22. Dezember 2011, BGBl. I S. 3044
Bitte beachten sie die besonderen Bestimmungen im Änderungsgesetz zum Inkrafttreten.
Inhaltsübersicht
Abschnitt I
Allgemeine Vorschriften§ 2 Anwendung auf neue sonstige explosionsgefährliche Stoffe
§ 4 Ermächtigung, Anwendungsbereich
§5
Konformitätsnachweis für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände,
Zulassung von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen und SprengzubehörAbschnitt II
Umgang und Verkehr im gewerblichen Bereich; Einfuhr, Durchfuhr und Aufzeichnungspflicht§ 8b Persönliche Eignung, Begutachtung
§ 12 Fortführung des Betriebes
§ 13 Befreiung von der Erlaubnispflicht
Abschnitt III
AufbewahrungAbschnitt IV
Verantwortliche Personen und ihre Pflichten§ 21 Bestellung verantwortlicher Personen
Abschnitt V
Umgang und Verkehr im nicht gewerblichen BereichAbschnitt VI
Überwachung des Umgangs und des Verkehrs§ 32 Anordnungen der zuständigen Behörden
§ 32a Mangelhafte explosionsgefährliche Stoffe und mangelhaftes Sprengzubehör
Abschnitt VII
Sonstige VorschriftenAbschnitt VIII
Straf- und Bußgeldvorschriften§ 40 Strafbarer Umgang und Verkehr sowie strafbare Einfuhr
Abschnitt IX
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfungAbschnitt X
Übergangs- und Schlussvorschriften§ 46 Fortgeltung erteilter Erlaubnisse
§ 47a Übergangsvorschrift zu den §§ 8 bis 8b und 34
§ 48 Bereits errichtete Sprengstofflager
§ 49 Anwendbarkeit anderer Vorschriften
§ 50 (Änderung anderer Vorschriften)
