Die Vorschrift ist durch das Arbeitszeitgesetz vom 6.6.1994 (BGBl. I S. 1170) mit Wirkung vom 1.7.1994 geschaffen worden. Durch das 4. Euro-Einführungsgesetz vom 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) wurde mit Wirkung vom 1.1.2001 Abs. 2 geändert. Das Gesetz zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften und arbeitszeitrechtlicher Vorschriften vom 14.8.2006 (BGBl. I S. 1962) hat mit Wirkung vom 18.8.2006 den zu diesem Zeitpunkt ebenfalls in Kraft getretenen § 21a in Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 9 eingefügt. Abs. 1 Nr. 4 wurde mit Wirkung vom 1.8.2013 durch das Gesetz vom 20.4.2013 (vgl. Einführung Rn. 7e) geändert. Abs. 1 Nr. 4 ist mit Wirkung vom 17.11.2016 durch das Gesetz vom 11.11.2016 (vgl. dazu Kennzahl 15 040 Rn. 7f) um die Angabe „§ 21 Absatz 1“ ergänzt worden.
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