Sachgebiet: Explosionsschutz
Gesetzgeber: Saarland
Vom 13. Oktober 2021 (Amtsbl. I S. 2373)
Aufgrund des Ausgangsstoffgesetzes vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2678) i. V. m. § 5 Absatz 3 des Landesorganisationsgesetzes (LOG) vom 2. Juli 1969 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1997 (Amtsbl. S. 410), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juni 2018 (Amtsbl. I S. 358), verordnet die Landesregierung:
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