Sachgebiet: Verbraucherschutz
Gesetzgeber: Europäische Union
Vom 5. Juni 2019 (ABl. L 170 S. 1, zul. ber. ABl. L 382 S. 59 2021), geändert durch Artikel 1 der DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) 2021/1768 DER KOMMISSION vom 23. Juni 2021 (ABl. L 356 S. 8)
Artikel 10 Umstände, unter denen die Pflichten der Hersteller auch für Importeure und Händler gelten
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