Sachgebiet: Anlagensicherheit
Gesetzgeber: Sachsen
Vom 19. Dezember 2005, SächsGVBl. S. 324, geändert am 9. November 2010, SächsGVBl. S. 350
Es wird verordnet aufgrund von: 1. § 8 Abs. 4 Nr. 3, § 12 Satz 3, § 13 Abs. 3, § 36 Abs. 2, § 38 Abs. 3, § 40 Abs. 1 Satz 4, § 51 Satz 4 und § 62 Abs. 2 Satz 2 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl. S. 245, 647), das durch Artikel 5 des Gesetzes vom 9. September 2005 (SächsGVBl. S. 266, 267) geändert wurde, 2. § 46 Abs. 6 Satz 1 SächsBRKG im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft sowie 3. § 70 Abs. 1 Satz 2 SächsBRKG nach Anhörung der kommunalen Spitzenverbände und im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen:
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: