Sachgebiet: Anlagensicherheit
Gesetzgeber: Bund
Ausgabe: März 2019 (GMBl 2019, S. 218)
Gemäß § 21 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) beschlossene Technische Regel für Betriebssicherheit bekannt:
Neufassung der TRBS 1112
Die TRBS 1112 „Instandhaltung“, Ausgabe Oktober 2010, GMBl 2010, S. 1219 [Nr. 60] v. 14.10.2010, wird wie folgt neu gefasst:
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