Sachgebiet: Verbraucherschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147, 4152)
Die Änderungen durch Artikel 46 des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2652, 2717) treten gem. Artikel 60 Abs. 7 desselben Gesetzes am 1. Januar 2024 in Kraft und sind daher noch nicht textlich umgesetzt worden.
Die Änderung durch Artikel 1 Nummer 7 hier Absatz 6 des Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) tritt gem. Artikel 4 desselben Gesetzes am 1. November 2021 in Kraft und ist daher noch nicht textlich umgesetzt worden.
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