Sachgebiet: Immissionsschutz
Gesetzgeber: Sachsen-Anhalt
Vom 8. Oktober 2015 (GVBl. LSA S. 518), geändert durch Artikel 7 der Verordnung vom 18. Dezember 2018 (GVBl. LSA S. 430)
Aufgrund von § 1 Buchst. d des Gesetzes über Zuständigkeiten im Gewerberecht und anderen Rechtsgebieten vom 8.Mai 1991 (GVBl. LSAS. 81), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 344) und § 2 der Verordnung zur Übertragung von Verordnungsermächtigungen nach dem Gesetz über Zuständigkeiten im Gewerberecht und anderen Rechtsgebieten vom 2. Mai 2008 (GVBl. LSA S. 150) in Verbindung mit Abschnitt II Nr. 8 des Beschlusses der Landesregierung über den Aufbau der Landesregierung Sachsen-Anhalt und die Abgrenzung der Geschäftsbereiche vom 3. Mai 2011 (MBl. LSA S. 217), zuletzt geändert durch Beschluss vom 14. Oktober 2014 (MBl. LSA S. 511), wird im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales, dem Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft, dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr und dem Ministerium für Inneres und Sport verordnet:
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