Sachgebiet: Anlagensicherheit
Gesetzgeber: Bund
Ausgabe: März 2015 (GMBl 2015, S. 340)
Gemäß § 21 Absatz 4 der am 1. Juni 2015 in Kraft tretenden Betriebssicherheitsverordnung (BGBl. I S. 49) macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) beschlossene Technische Regel für Betriebssicherheit sowie die Aufhebung einer Technischen Regel bekannt:
Aufhebung der TRBS 2210
Die TRBS 2210 „Gefährdungen durch Wechselwirkungen“ Ausgabe: September 2006 (BAnz. Nr. 232a, S. 32 vom 9.12.2006) wird aufgehoben.
Neufassung der TRBS 1151
Die TRBS 1151 „Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch - Arbeitsmittel - Ergonomische und menschliche Faktoren -“, Ausgabe August 2007 (GMBl 2007, S. 934 [Nr. 47]), wird unter dem Titel „Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch - Arbeitsmittel - Ergonomische und menschliche Faktoren, Arbeitssystem -“ wie folgt neu gefasst:
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