Sachgebiet: Arbeitsschutz
Gesetzgeber: Bund
In der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Januar 2015 (BGBl. I S. S. 33), zuletzt geändert am 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3096, 3134)
Änderungen durch Artikel 23 des Jahressteuergesetzes 2020 vom 21. Dezember 2020 BGBl. I S. 3096, 3134) treten gem. Artikel 50 Abs. 10 desselben Gesetzes am 1. Januar 2024 in Kraft und sind daher noch nicht textlich umgesetzt worden.
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
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