Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe
Gesetzgeber: Bund
Vom 14. Juni 2011 (BGBl. I S. 1085)
Die Biozid-Meldeverordnung vom 14. Juni 2011 (BGBl. I S. 1085) tritt gem. Artikel 2 Abs. 3 der Verordnung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte vom 18. August 2021 (BGBl. I S. 3706, 3711) am 31. Dezember 2021 außer Kraft.
Auf Grund des § 28 Absatz 11 sowie des § 14 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a und Absatz 3 des Chemikaliengesetzes, von denen § 28 Absatz 11 durch Artikel 4 Nummer 3 des Gesetzes vom 11. August 2010 (BGBl. I S. 1163) geändert worden ist, verordnet die Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise:
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