Sachgebiet: Arbeitsschutz
Gesetzgeber: Bund
In der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158), zuletzt geändert durch Artikel 48 des Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307, 1334)
Die Änderung durch Artikel 4 Abs. 43 des Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666, 1671) tritt gem. Artikel 4 Abs. 3 dieses Gesetzes am 1. Oktober 2021 in Kraft und ist daher noch nicht textlich umgesetzt worden.
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