Arbeitsschutz digital - ARBEITSSCHUTZdigital.de
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Weitere Fassungen
- In der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Februar 2004, BGBl. I S. 206, zuletzt geändert am 12. Dezember 2004, BGBl. I S. 3852
- In der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Februar 2004, BGBl. I S. 206, geändert am 30. Juli 2004, BGBl. I S. 1950
- In der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Februar 2004, BGBl. I S. 206
Gesetz zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit (Bundeserziehungsgeldgesetz – BErzGG)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Februar 2004, BGBl. I S. 206, zuletzt geändert am 5. Dezember 2006, BGBl. I S. 2748, am 31.12.2008 außer Kraft getreten
Der zweite Abschnitt des Bundeserziehungsgeldgesetzes in der vorliegenden Fassung tritt am 31. Dezember 2006 außer Kraft. Im Übrigen tritt das Bundeserziehungsgeldgesetz am 31. Dezember 2008 außer Kraft.
Inhaltsübersicht
Erster Abschnitt
Erziehungsgeld§ 2 Keine volle Erwerbstätigkeit
§ 3 Zusammentreffen von Ansprüchen
§ 4 Beginn und Ende des Anspruchs
§ 5 Höhe des Erziehungsgeldes; Einkommensgrenzen
§ 7 Anrechnung von Mutterschaftsgeld und entsprechenden Bezügen
§ 12 Einkommens- und Arbeitszeitnachweis; Auskunftspflicht des Arbeitgebers
Zweiter Abschnitt
Elternzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer§ 16 Inanspruchnahme der Elternzeit
§ 19 Kündigung zum Ende der Elternzeit
§ 20 Zur Berufsbildung Beschäftigte; in Heimarbeit Beschäftigte
Dritter Abschnitt
Übergangs- und Schlussvorschriften
