Arbeitsschutz digital - ARBEITSSCHUTZdigital.de
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Weitere Fassungen
Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG)
Vom 12. April 1976, BGBl. I S. 965, zuletzt geändert am 31. Oktober 2006, BGBl. I S. 2407
Inhaltsübersicht
Erster Abschnitt
Allgemeine VorschriftenZweiter Abschnitt
Beschäftigung von Kindern§ 5 Verbot der Beschäftigung von Kindern
§ 6 Behördliche Ausnahmen für Veranstaltungen
§ 7 Beschäftigung von nicht vollzeitschulpflichtigen Kindern
Dritter Abschnitt
Beschäftigung JugendlicherErster Titel
Arbeitszeit und Freizeit§ 10 Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen
§ 11 Ruhepausen, Aufenthaltsräume
Zweiter Titel
Beschäftigungsverbote und -beschränkungen§ 23 Akkordarbeit; tempoabhängige Arbeiten
Dritter Titel
Sonstige Pflichtigen des Arbeitgebers§ 28 Menschengerechte Gestaltung der Arbeit
§ 28a Beurteilung der Arbeitsbedingungen
§ 29 Unterweisung über Gefahren
§ 31 Züchtigungsverbot, Verbot der Abgabe von Alkohol und Tabak
Vierter Titel
Gesundheitliche Betreuung§ 34 Weitere Nachuntersuchungen
§ 35 Außerordentliche Nachuntersuchung
§ 36 Ärztliche Untersuchungen und Wechsel des Arbeitgebers
§ 37 Inhalt und Durchführung der ärztlichen Untersuchungen
§ 39 Mitteilung, Bescheinigung
§ 40 Bescheinigung mit Gefährdungsvermerk
§ 41 Aufbewahren der ärztlichen Bescheinigungen
§ 42 Eingreifen der Aufsichtsbehörde
§ 43 Freistellung für Untersuchungen
§ 44 Kosten der Untersuchungen
Vierter Abschnitt
Durchführung des GesetzesErster Titel
Aushänge und Verzeichnisse§ 47 Bekanntgabe des Gesetzes und der Aufsichtsbehörde
§ 48 Aushang über Arbeitszeit und Pausen
Zweiter Titel
Aufsicht§ 51 Aufsichtsbehörde; Besichtigungsrechte und Berichtspflicht
Dritter Titel
Ausschüsse für Jugendarbeitsschutz§ 55 Bildung des Landesausschusses für Jugendarbeitsschutz
§ 56 Bildung des Ausschusses für Jugendarbeitsschutz bei der Aufsichtsbehörde
Fünfter Abschnitt
Straf- und Bußgeldvorschriften§ 58 Bußgeld- und Strafvorschriften
§ 60 Verwaltungsvorschriften für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
Sechster Abschnitt
Schlußvorschriften§ 61 Beschäftigung von Jugendlichen auf Kauffahrteischiffen
§ 62 Beschäftigung im Vollzug einer Freiheitsentziehung
§ 63 Änderung des Berufsbildungsgesetzes
§ 64 Änderung der Handwerksordnung
§ 65 Änderung des Bundesbeamtengesetzes
§ 66 Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes
§ 67 Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
§ 68 Änderung der Gewerbeordnung
