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Weitere Fassungen
Verordnung über die Erfassung, Bewertung und Abwehr von Risiken bei Medizinprodukten (Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung – MPSV)
Vom 24. Juni 2002, BGBl. I S. 2131, zuletzt geändert am 10. Mai 2010, BGBl. I S. 555
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Anwendungsbereich, BegriffsbestimmungenAbschnitt 2
Meldung von Vorkommnissen und RückrufAbschnitt 3
Risikobewertung durch die zuständige Behörde§ 9 Ziel und Inhalt der Risikobewertung
Abschnitt 4
Korrektive Maßnahmen§ 15 Maßnahmen der zuständigen Behörden
§ 16 Verpflichtung zur Mitwirkung an den korrektiven Maßnahmen
§ 17 Maßnahmen der zuständigen Behörden gegen Betreiber und Anwender
Abschnitt 5
Unterrichtungspflicht und Informationsaustausch§ 19 Unterrichtung des Bundesministeriums für Gesundheit durch die zuständige Bundesoberbehörde
§ 21 Europäischer und internationaler Informationsaustausch
§ 22 Unterrichtung sonstiger Behörden, Organisationen und Stellen
§ 23 Wissenschaftliche Aufarbeitung der durchgeführten Risikobewertungen
