Arbeitsschutz digital - ARBEITSSCHUTZdigital.de
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Arbeitsschutz / Bund
Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz – TzBfG)
Vom 21. Dezember 2000, BGBl. I S. 1966, zuletzt geändert am 20. Dezember 2011, BGBl. 2854
Inhaltsübersicht
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften§ 2 Begriff des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers
§ 3 Begriff des befristet beschäftigten Arbeitnehmers
Zweiter Abschnitt
Teilzeitarbeit§ 6 Förderung von Teilzeitarbeit
§ 7 Ausschreibung; Information über freie Arbeitsplätze
§ 8 Verringerung der Arbeitszeit
Dritter Abschnitt
Befristete Arbeitsverträge§ 14 Zulässigkeit der Befristung
§ 15 Ende des befristeten Arbeitsvertrages
§ 16 Folgen unwirksamer Befristung
§ 17 Anrufung des Arbeitsgerichts
§ 18 Information über unbefristete Arbeitsplätze
Vierter Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften
