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Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz – TzBfG)
Vom 21. Dezember 2000, BGBl. I S. 1966, zuletzt geändert am 20. Dezember 2011, BGBl. 2854
Inhaltsübersicht
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften [5]§ 2 Begriff des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers [7]
§ 3 Begriff des befristet beschäftigten Arbeitnehmers [8]
Zweiter Abschnitt
Teilzeitarbeit [11]§ 6 Förderung von Teilzeitarbeit [12]
§ 7 Ausschreibung; Information über freie Arbeitsplätze [13]
§ 8 Verringerung der Arbeitszeit [14]
§ 9 Verlängerung der Arbeitszeit [15]
Dritter Abschnitt
Befristete Arbeitsverträge [20]§ 14 Zulässigkeit der Befristung [21]
§ 15 Ende des befristeten Arbeitsvertrages [22]
§ 16 Folgen unwirksamer Befristung [23]
§ 17 Anrufung des Arbeitsgerichts [24]
§ 18 Information über unbefristete Arbeitsplätze [25]
§ 19 Aus- und Weiterbildung [26]
Vierter Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften [29]
