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Gerätesicherheit / Bund
Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen (Signaturgesetz – SigG)
Vom 16. Mai 2001, BGBl. I S. 876, zuletzt geändert am 7. Juli 2009, BGBl. I S. 2091
Inhaltsübersicht
Erster Abschnitt
Allgemeine BestimmungenZweiter Abschnitt
Zertifizierungsdiensteanbieter§ 5 Vergabe von qualifizierten Zertifikaten
§ 7 Inhalt von qualifizierten Zertifikaten
§ 8 Sperrung von qualifizierten Zertifikaten
Dritter Abschnitt
Freiwillige Akkreditierung§ 15 Freiwillige Akkreditierung von Zertifizierungsdiensteanbietern
Vierter Abschnitt
Technische SicherheitFünfter Abschnitt
AufsichtSechster Abschnitt
Schlussbestimmungen§ 20a Verfahren über eine einheitliche Stelle
§ 23 Ausländische elektronische Signaturen und Produkte für elektronische Signaturen
